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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Firma MSR  

1. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die MSR, im folgenden MSR genannt, als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäfts-bedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der MSR gelieferten Waren und Leistungen bedeutet, dass der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbeding-ungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der  MSR rechtswirksam für den Gesamtvertrag. 

2. Ein Kaufvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag kommt erst dadurch zu-stande, dass er von MSR schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die wider-spruchslose Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung und einer von MSR ausgestellten Rechnung. 

3. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der schriftlichen Bestätigung durch MSR. Mündliche Vereinbar-ungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der MSR schriftlich bestätigt sind. 

4. Die MSR wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er der MSR eine angemessen Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.
Die MSR ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerung und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und der-gleichen. In solchen Fällen ist die MSR berechtigt, nach ihrer Wahl ent-weder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann ver-langen, dass ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die ver-änderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung der MSR, in welcher die MSR wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurücktritt, der MSR gegenüber geltend zu machen.
Alle von der MSR gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.

5. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung ent-halten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise der MSR verändern, ist die MSR berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen. 
Der MSR bleibt nach billigem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zum Euro zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der frag-lichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten des Lieferanten verändert hat.
Der angebotene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif, bei einer Neufest-setzung behält sich die MSR vor, diesen entsprechend anzupassen.

6. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellung gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreis von der MSR allgemein gefordert werden.
Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware, bzw. für die in Auftrag gegebene Dienstleistung.

7. Die MSR haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die MSR dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat.
Die MSR haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft ist.
Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzu-tauschen sind oder, dass die MSR in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes Gutschrift erteilt.igens für den Käufer erstellte Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen.
Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.

8. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen, die jeweils getroffen worden sind, beim Fehlen einer solchen Vereinbarung nach dem Ermessen der MSR entweder ab inländischem Auslieferungslager oder ab ausländischem Hersteller-Lieferanten.
Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers ist der Sitz der MSR.

9. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die MSR die an den Käufer zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.

10. Die MSR behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum der MSR stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsüber-eignung, über die Ware zu verfügen.

Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der MSR  treffen, hat der Käufer die MSR unverzüglich zu unterrichten.
Die Kosten etwaiger Interventionen der MSR gegenüber Vollstreckungs-gläubigern gehen zu Lasten des Käufers.

11. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort netto zahlbar.
Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so ist die MSR berechtigt, vom 15. Tag ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.

12. Für den Fall, dass der Käufer gegenüber der MSR in Verzug gerät, ist die MSR berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann die MSR die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen der MSR alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.

13. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber der MSR ein Zurückbehaltungs-recht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von der MSR schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

14. Bei Bestellungen auf Abruf muss die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.

15. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden und zwar entweder schriftlich oder telegrafisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer Stichprobemäßigen auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.

16. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmung in diesen Lieferbedingungen be-gründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages.
Die MSR und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Ab-sprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

17. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist das Amtsgericht Lemgo. Für den Ver-trag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01/2019